Verhinderungspflege – Verlässliche Unterstützung, wenn Sie eine Auszeit brauchen

Pflegende Angehörige leisten täglich Außergewöhnliches. Umso wichtiger ist es, dass sie sich in Zeiten von Urlaub, Krankheit oder persönlichen Verpflichtungen auf eine kompetente und vertrauensvolle Vertretung verlassen können. Mit der Verhinderungspflege stehen wir Ihnen genau dann zur Seite, wenn Sie Unterstützung benötigen, auch stundenweise.

Wir übernehmen für den vereinbarten Zeitraum die umfassende Betreuung und Pflege der pflegebedürftigen Person – zuverlässig, individuell und mit größtem Respekt vor ihrer Persönlichkeit und Lebenssituation. Unser Ziel ist es, Kontinuität, Sicherheit und Wohlbefinden zu gewährleisten, sodass sich sowohl Pflegebedürftige als auch Angehörige gut aufgehoben fühlen.

Entlastung mit gutem Gefühl

Die Verhinderungspflege gibt pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, neue Kraft zu schöpfen – mit der Gewissheit, dass ihre Angehörigen in dieser Zeit fachlich kompetent, menschlich zugewandt und zuverlässig betreut werden. Die konsequente Umsetzung unseres Pflegeleitbildes ist dabei ein wesentlicher Garant für die Qualität und Verlässlichkeit unserer Leistungen.

Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Möglichkeiten und dem Umfang der Verhinderungspflege.


Verhinderungspflege

Entlastung mit neuem gemeinsamen Jahresbudget (ab 2026)

Damit Sie sich erholen können oder bei Krankheit und Abwesenheit entlastet werden, bietet die Verhinderungspflege eine verlässliche Unterstützung. Sie stellt sicher, dass die pflegebedürftige Person auch in dieser Zeit gut versorgt ist.

Wir übernehmen die Pflege während Ihrer Abwesenheit professionell, zuverlässig und bedarfsgerecht.

Neuer Leistungsumfang ab 01.01.2026

Seit der gesetzlichen Neuregelung gibt es für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege ein gemeinsames Jahresbudget.

Seit dem 01.07.2025 stehen zur Verfügung:

  • bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr
  • für insgesamt bis zu 8 Wochen (56 Tage)
  • flexibel einsetzbar für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder eine Kombination aus beiden


Das Budget kann individuell und bedarfsgerecht genutzt werden.
Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt.

Voraussetzungen für die Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn:

  • ein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt
  • die Pflege normalerweise durch eine private Pflegeperson erfolgt

Die Verhinderungspflege kann stundenweise, tageweise oder wochenweise genutzt werden.

Unsere Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege

Wir bieten Ihnen:

  • Übernahme der pflegerischen Versorgung im häuslichen Umfeld
  • Unterstützung bei Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung
  • individuelle Betreuung entsprechend dem Pflegebedarf
  • flexible Einsatzzeiten, auch stundenweise
  • Beratung zur optimalen Nutzung des Jahresbudgets
  • Unterstützung bei Antragstellung und Abrechnung mit der Pflegekasse

Entlastung, die Sicherheit gibt

Verhinderungspflege schafft Freiräume, beugt Überlastung vor und trägt dazu bei, die häusliche Pflege langfristig sicherzustellen.

Wir beraten Sie persönlich und helfen Ihnen, die Verhinderungspflege optimal zu planen und zu nutzen.